Explosionsschutz in der Industrie

Sachverständiger berät, erstellt Explosionsschutz-Gutachten und prüft Ex-Anlagen

Unser Ziel ist es als Sachverständiger für Explosionsschutz durch Explosionsschutzgutachten, Prüfungen und Beratung die Sicherheit von industriellen Anlagen, insbesondere Chemieanlagen  zu erhöhen.

Der Explosionsschutz wird durch Prüfungen sowie Erstellung von Ex-Gutachten durch bekanntgegebene Sachverständige sichergestellt. Diese Maßnahmen sind im Rahmen von Ex-Beratungen wichtige Mittel  zur Gewährleistung der industriellen Anlagensicherheit und Schutz der Umwelt. Ex-Prüfungen werden zumeist auf Basis  der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt.

Eine Explosion ist eine schnell ablaufende Zerfallsreaktion oder Oxidationsreaktion mit plötzlichem Anstieg der Temperatur und des Druckes.
Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Sicherheitstechnik (Technik, Anlagensicherheit). Er beschäftigt  sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen.  Ziel ist es Schäden an technischen Produkten, Umwelt, Industrie-Anlagen und Einrichtungen sowie an Personen und Sachen zu verhindern.

Zur Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre wird  die Zufuhr einer ausreichenden Energie benötigt. Unter der Mindestzündenergie versteht man die kleinstmögliche umgesetzte Energie die ein zündfähiges Gas-Gemisch gerade noch entzündet. Die Mindestzündenergie liegt im Bereich von etwa 10-5 Joule für Ex-Gemische mit Wasserstoff und bis zu einigen Joule für bestimmte Stäube.

Der Schutz vor dem Auftreten einer Explosion (Ex-Schutz) wird mit Hilfe von technischen und  organisatorischen Lösungen sowie gesetzliche Bestimmungen gewährleistet. Es ist das Ziel eine hohe Sicherheit für Mensch und Umwelt sicherzustellen. Hierbei können Explosionsschutz Gutachten und Prüfungen eine wichtige Hilfe sein.

Der Anlagenbetreiber fertigt ein Explosionsschutzdokument an um die Anforderungen der BetrSichV zu erfüllen. Es werden efffektive  technische und organisatorische Explosionsschutz Maßnahmen an der betreffenden Industrieanlage nachgewiesen. Hierzu werden Risikobeurteilungen / Gefährdungsbeurteilungen für die relevanten Anlagen durchgeführt.

Man unterscheidet zwischen primären, sekundären und tertiärem Explosionsschutz.

Der primäre Ex-Schutz beinhaltet alle Maßnahmen die eine Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern. Unter sekundärem Ex-Schutz versteht man alle Vorkehrungen die das Zünden einer gefährlichen Ex-Atmosphäre verhindern.

Bei dem tertiären Ex-Schutz werden die konstruktiven Maßnahmen behandelt. Diese sind dann notwendig, wenn eine Zündung eines gefährlichen Ex-Gemisches nicht ausreichend sicher verhindert werden kann. Hierzu gehören:

  • eine druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise
  • Druckentlastuns- und Druckausgleicheinrichtungen
  • Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtungen

Als bekanntgegebener §29b BImSchG Sachverständiger / befähigte Person / Ex-Schutz-Experte unterstütze ich Sie bei allen Fragen des Schutzes vor möglichen Explosionen. Maßnahmen zur Verhinderung  von Explosionen werden ggf. bei der Ex-Beratung empfohlen.

Auch können Explosionsschutz Gutachten und Prüfungen zu einer sicheren Anlage führen.