Aufgabendefinition der Arbeitssicherheit
Wir bieten Ihnen an: Beratung Arbeitssicherheit durch einen Sicherheitsingenieur / Sachverständigen
Eine Beratung Arbeitssicherheit durch ein Sicherheitsingenieur und bekanntgegbenen §29b BImSchG Sachverständigen hat in der Regel ein sehr positiven Effekt auf die betriebliche Sicherheit.
Durch eine optimierte Arbeitssicherheit und eine hohe Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen gesichert und ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt, Technik erreicht.
Die Arbeitssicherheit berücksichtigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit um ein sicheres Arbeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Derjenige, der als Unternehmer oder dessen Beauftragter Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss insbesondere beim Auftreten von Unfällen damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“.
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (u.a. Sicherheitsingenieure) und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin)) geregelt.
Die Tätigkeit eines Sicherheitsingenierurs der gleichzeitig auch bekanntgegbener §29b BImSchG Sachverständiger im Bereich Arbeitssicherheit verbunden mit einer Beratung in ihrem Unternehmen, stellt sicher, dass gleichzeitig neben der Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetztes auch die sonstigen technischen Regeln wie die der Betriebssicherheitsverodnung (BetrSichV) eingehalten werden.
Des Weitern kann stellt solch eine Kombination des beratenden Ingenierurs die idealen Gtrundlagen dar um z.B. Arbeitsunfälle in Verbindung mit technischen Anlagen ggf. zu untersuchen und in Form eines Gutachtes Ursachenermittlung zu betreiben.