Es ist mein Ziel als bekanntgegbener §29b BImSchG Sachverständiger für Anlagensicherheit / Berater eine optimale industrielle Sicherheit in den Anlagen zu gewährleisten. Dies erfolgt durch Beratung, Prüfung, und technische Überwachung ihrer technischen bzw. industriellen Anlage.
- das Auftreten von gefährlichen Ereignissen und Störfällen zu verhindern
- ein mögliches Schadensausmaß für Mensch und Umwelt zu minimieren
- einen sicheren Arbeitsplatz für Mitarbeiter und Menschen zu gewährleisten.
- Gefahren bei Unfällen in der Industrie und Umwelt zu verringern
- durch optimale Sicherheitstechnik und Dokumentation der Maßnahmen die mögliche Haftung des Betreibers weitgehend zu begrenzen
Störfallverordnung und technische Regeln
Mit dem Ziel die industrielle Anlagensicherheit zu verbessern wurde nach schweren Störfällen in der chemischen Industrie (Bhopal. Enschede, Sandoz und Seveso) die sogenannte StörfallV erlassen. Sie stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit von Produktions- und Lager- Anlagen und erfasst untr anderem auch alle großen Gefahrstofflager.
Abhängig vom Verfahren und den Stoffeigenschaften der gehandhabten chemischen Stoffe sind insbesondere bei sogenannten „Störfallanlagen“ technische und organisatorische Schutzmaßnahmen unterschiedlichen Umfangs erforderlich um die Sicherheit im Betrieb bzw. eine sichere Anlage zu gewährleisten.
Neben den Anforderungen die aus der StörfallV resultieren sind auch solche aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, Verordnungen, Gesetze und technische Regelwerke (u.a. StörfallV, ChemG, GefStoffV, WHG, GPSG, BetrSichV, ATEX, TRBS und BImSchG) zu beachten.
Eine sicherheitstechnische Beratung und ein durch einen nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Sachverständigen sowie ein geprüfter Sicherheitsbericht nach StörfallV ist im Genehmigungsverfahren sinnvoll. Damit wird es ermöglicht schon dort Störfallrisiken nach Art und Ausmaß zu erkennen und ggf. Maßnahmen zu treffen. Bedeutsam sind hierbei unter andrem der Explosionsschutz und der Brandschutz. Ebenfalls bedeutsam sind eventuell mögliche Stofffreisetzungen giftiger und toxischer Stoffe und das Versagen von Bauteilen. Diese Gesichtspunkte sollten schon bei der Planung und Bau der Anlage berücksichtigt werden.
Bekanntgegebener Sachverständiger für Anlagensicherheit (BImSchG) und für Gutachten (u.a. Seveso Gutachten)
Im Rahmen der Planung von Anlagen sind die Gefährdungspotentiale der Anlage zu erfassen und zu bewerten. Auf dieser Basis wird ein Umwelt- und Sicherheitskonzept erstellt, dessen Umsetzung bis zur Inbetriebnahme zu überwachen ist.
Bei Anlagenumbauten oder Anlagenänderungen sollte die erreichte hohe Anlagensicherheit bzw. der hohe Sicherheitsstandard erhalten bleiben.
Die Prüfung und Beratung bzgl. der Umbaupläne bzw. der im Genehmigungsverfahren einzureichenden Unterlagen durch einen externen §29b BImSchG-Sachverständigen bzw. einen Consultant für Anlagensicherheit ist dann im Hinblick auf die Anlagensicherheit und die Akzeptanz bei den Behörden oft sehr sinnvoll.
Der beauftragte Sachverständige / Consultant sollte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung neben der mechanischen, thermischen Verfahrenstechnik, der Anlagentechnik und des Wärme- und Stoffaustauschs , auch die chemische Reaktionstechnik und die Prozessführung (u.a. exotherme Reaktionen, Chemieanlagen, Chemie-Industrie) mit bewerten können.
Das Ingenieurbüro für Anlagensicherheit hilft Ihnen die optimale Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer Anlage, u.a. durch eine Schwachstellenanalyse ihrer Anlage durch einen bekanntgegebenen Sachverständigen und durch Verbesserungsvorschlägen bzgl. Sicherheit und Schutzmaßnahmen sicher zu erreichen.
Erfolgen Anlagenerweiterungen so stellt sich auch oft die Frage ob dies den §50 BImSchG bei Vorhandensein eines Betriebsbereichs betrifft und ob eine sogenanntes Seveso-Gutachten erforderlich ist. Solch ein sogenanntes Seveso-Gutachten kann durch uns als bekanntgegebener §29b BImSchG Sachverständiger unter Beachtung der KAS18- und KAS32 Leitfäden erstellt werden.